Was bewirkt der Pflege-Bahr ab 2013?
15. August 2012 | Von admin | Kategorie: Informationen, News, Pflege Allgemein, Pflege NewsWas bewirkt der Pflege-Bahr ab 2013?
Trotz heftiger Kritik wurde Mitte des Jahres der Pflege-Bahr beschlossen. Durch die Bezuschussung von privaten Pflegeversicherungen ab 2013 erhofft sich die Bundesregierung, dass sich mehr Menschen für die private Vorsorgemaßnahme im Pflegefall entscheiden. Doch sind diese Hoffnungen berechtigt?
Staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro im Jahr
Ab 01. Januar 2013 tritt der sogenannte Pflege-Bahr in Kraft, eine staatliche Förderung für private Pflegezusatzversicherungen. Personen, die ab dann einen Neuvertrag über eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen, erhalten im Jahr einen Zuschuss von der Bundesregierung in Höhe von 60 Euro. Allerdings müssen Versicherte dazu monatlich mindestens 10 Euro in die private Pflegeversicherung zahlen. Die Versicherung muss im Gegenzug jeden Antragssteller aufnehmen, sodass ab kommendem Jahr die Menschen eine private Pflegeversicherung abschließen können, die bisher von den Versicherern abgelehnt wurden.
Zuschuss an Bedingungen geknüpft
Von der staatlichen Förderung werden nicht diejenigen Versicherungsnehmer profitieren, die bereits eine Pflegezusatzversicherung haben. Davon ausgenommen sind die Verträge, bei denen keine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung durchgeführt wurde. Jedoch ist dies bei den wenigsten Policen der Fall, sodass es faktisch fast gar keine Förderung für bestehende Verträge geben wird. Ebenfalls ausgeschlossen vom Pflege-Bahr werden die Bürger, die bereits Pflegeleistungen beziehen. Es wird zudem eine fünfjährige Wartezeit geben, ehe ein Anspruch auf die Leistungen der privaten Pflegeversicherung besteht.
Geförderte Verträge könnten teuer für Versicherungsnehmer werden
Da die Versicherer keine Personen ablehnen dürfen, bei denen das Pflegefallrisiko besonders hoch ist, fürchten Verbraucherschützer, dass die Versicherungsunternehmen die kalkulierten Mehrkosten dafür auf die Versicherten abwälzen werden. So könnten die Beiträge der geförderten Verträge höher ausfallen als für nicht geförderte. Das eigentliche Ziel, dass die Menschen von der staatlichen Förderung profitieren, die sich momentan keine Pflegezusatzversicherung leisten können, wäre dadurch verfehlt. Denn für Geringverdiener kann eine Förderung von 5 Euro im Monat keine Motivation für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sein, wenn die monatlichen Beiträge für sie unbezahlbar sind.
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