Pflegestufen in der häuslichen Pflege
26. April 2013 | Von admin | Kategorie: News, Pflege NewsPflegestufen in der häuslichen Pflege
In den letzten Jahren sind für die Pflegestufen in häuslicher Pflege mehrere Reformen auf den Weg gebracht worden. Die Leistungen, die von den Krankenkassen anerkannt werden, sind seit dem 1.1.2013 erhöht worden. Außerdem gibt es zusätzliche Sachleistungen und Pflegegeld für Menschen mit dem dementiellen Syndrom in der häuslichen Pflege.
Man unterscheidet Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege, Pflegegeld und zusätzliche Leistungen. Unter Pflegesachleistung versteht man die Ausgaben für den Pflegedienst, Pflegegeld steht für privat geleistete Aufwendungen zur Verfügung, etwa wenn Angehörige die Pflege leisten. Der Zusammenhang zwischen beiden Leistungsbereichen ist etwas kompliziert, weil die Beträge aufeinander bezogen werden, um Kosten zu sparen. Werden zum Beispiel 50 Prozent der Pflegesachleistung für den Pflegedienst verwendet, stehen nur 50 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Zusammen ergeben sich immer 100 Prozent, es ist also nicht möglich, die angegebenen Beträge einfach zu addieren. Wenn der Pflegedienst 75 Prozent als Pflegesachleistung abrechnet, werden vom Pflegegeld nur noch 25 Prozent von der Krankenkasse auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.
Die Pflegestufen sind seit langem in drei Abteilungen aufgeteilt. Neu hinzugekommen ist die Pflegestufe 0. In dieser Stufe, die besonders für Menschen mit ersten Erscheinungen des dementiellen Syndroms eingerichtet wurde, werden für Pflegesachleistungen 255 Euro abgerechnet, das Pflegegeld beträgt maximal 120 Euro.
In Stufe I, die für erheblich Pflegebedürftige gilt, stehen 450 Euro für die Pflegesachleistung zur Verfügung und 235 Euro für die häusliche Pflege. Schwerpflegebedürftige werden von Pflegestufe II erfasst. Hier werden für die Pflegekosten für den Pflegedienst bis zu 1100 Euro von den Kassen anerkannt. Für private Pflegeleistungen werden maximal 440 Euro übernommen.
In Pflegestufe III befinden sich Schwerstpflegebedürftige mit besonders hohem Pflegebedarf und Härtefälle. Die Pflegesätze betragen hier 1550 Euro für professionelle Pflege und 700 Euro für private Pflege.
Außer für Pflegestufe 0 können zusätzlich jährlich Kosten für erheblichen Pflegeaufwand geltend gemacht werden. Für Stufe I bis III werden 1200 Euro oder 2400 Euro ( für private Pflege) anerkannt.
Für Pflegehilfsmittel werden außer in Pflegestufe 0 bis zu 31 Euro bewilligt.
Zusätzlich gibt es als neue Möglichkeit die Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten. Pflegepersonen sind im Rahmen ihrer pflegerischen Tätigkeit unfallversichert.
Für eine vollstationäre Pflege werden in Pflegestufe I 1023 Euro von den Kassen übernommen, in Stufe II 1279 Euro und in Stufe III 1550 Euro. Auch durch diese Erhöhung der Pflegesätze werden Pflegeheime im Ausland immer attraktiver. Durch den Währungsunterschied sind die Kosten dort deutlich niedriger, weshalb Patienten in Grenznähe zunehmend diese Alternative in Betracht ziehen.

