DRK macht Kurzzeitpflege dicht
7. Februar 2012 | Von admin
DRK macht Kurzzeitpflege dicht (Quelle:
Die Kurzzeitpflege! Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftien Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine
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Pflegekassen: Reserven sind in vier Jahren aufgezehrt (Quelle:
Wenn der Gutachter ein Mal klingelt (Quelle: http://www.derwesten.de/)
Pflege und Sparpaket: „Pflege stellt in Österreich ein finanzielles und persönliches Risiko dar“ (Quelle: